Konkret haben wir erreicht, dass
- gesetzliche Hürden im Energiesicherungsgesetz für Anlagenbetreiber abgebaut wurden. Wir haben die Höchstbemessungsleistung für Biogasanlagen, die Strom erzeugen, befristet ausgesetzt. Jedes BHKW darf somit bis zur genehmigten Bemessungsleistung voll ausgelastet werden und erhält dafür die entsprechende EEG-Vergütung – vorausgesetzt dem stehen keine anderen Beschränkungen aus der Genehmigung.
- der Gülleanteil von mindestens 30 Prozent zeitweise unterschritten werden kann, ohne dass der entsprechende Bonus für immer verloren geht. (Er entfällt lediglich für die Tage, an denen der Anteil an Gülle oder Festmist an der Ration unter 30 Prozent lag). Wir haben die Gärrestelagerung nach der TA Luft vereinfach und die Mindestverweilzeit von 150 Tagen im gasdicht abgedeckten Raum ausgesetzt.
- die Begrenzung von Biogasanlagen im Baugesetzbuch aufgehoben wird. (Bisher war vorgegeben, dass bei der Privilegierung mindestens 51% der Biomasse aus dem eigenen oder einem nahegelegenen, privilegierten Betrieb stammen muss. Dies hemmte die Biogasproduktion, da etwa Gülle aus gewerblichen Tierhaltungen nicht genutzt werden konnte.)
- Anlagen zur Aufbereitung von Biomethan bis 2029 im Außenbereich grundsätzlich privilegiert errichtet werden können.
- im Wärmeplanungsgesetz eine Begrenzung des Anteils in neuen Wärmenetzen nur für Netze mit mehr als 50km besteht.
- die BMWK-Pläne bei Erlösabschöpfung bei der Strompreisbremse auf Biogas entscheidend verändert wurden. Die Sicherheitsmarge wurde auf 9 Cent/KWh erhöht und die Interpretation der Schwelle auf ein Megawatt erweitert; damit sind die bäuerlichen Biogasanlagen weitestgehend von der Erlösabschöpfung ausgenommen worden.
- im Wärmeplanungsgesetz Bioenergie eine entscheidende Rolle eingenommen hat. Es gibt keinen Biomasse-Deckel für kleinere Wärmenetze (< 50km). Biogas-Bestandsanlagen werden nicht auf Biomasse-Deckel in größeren Wärmenetzen angerechnet und es gibt einen Bestandsschutz für energetische Nutzung von Biomasse aus Tierhaltungsbetrieben.
- Aufbereitungsanlagen und BHKW eine Baurechtliche Privilegierung erfahren.
- die Südquote bei den Biomasse- und Biomethanausschreibungen bis Ende 2027 befristet ausgesetzt wird, um den Markt zu beleben.
- Technologieoffenheit im Gebäudeenergiegesetz die Grundlage ist und Bioenergie als Chance gesehen wird. Ein Bioenergieverbot im Neubau gibt es nicht und die Bioenergie in der Gasversorgung wird gestärkt.
- keine Hürden durch eine Staubfilter- oder Kombinationspflicht für Holzheizungen im Gesetz oder der Förderung eingezogen werden. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es auch für Holzheizungen.
- es keine Verschärfungen von Nachhaltigkeitsanforderungen gibt und diese deshalb vom Tisch sind.
- eine Dauerhafte Flexibilisierung der Gärrestelagerung (TA Luft-Bezug) eingeführt wurde.
- die Option zur Aufstockung von Güllekleinanlagen ohne Förderverlust besteht.
- eine bestehende Sanktionierung zum NAWARO-Bonus bei Anlagenerweiterung entschärft wird.
- Anlagenbetreiber, die im Zuge der Flexibilisierung ihrer Anlage über zwei Megawatt Feuerungswärmeleistung (FWL) produzieren und somit zertifizierungspflichtig nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sind, nicht mehr den NawaRo-Bonus wegen fehlender bzw. verspäteter Zertifizierung gänzlich gestrichen bekommen. Ein vollständiger und dauerhafter Entfall des NawaRo-Bonus stellte eine unzumutbare Härte dar.
Wir haben dies im EEG angepasst.
Unser Ziel ist es darüber hinaus auch weiterhin, Bioenergie -und auch besonders Biogas- dauerhaft Unabhängig von Förderung machen. Die Grundlastfähigkeit von Bioenergie erkennen wir an. Zugleich steigen aber auch die Kosten für die Erneuerbaren Energien stark an. Besonders deutlich wird dies durch die Tatsache, dass der Finanzierungsbedarf für Ausgleichszahlungen auf das EEG-Konto aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) exorbitant steigen.
Die Stärkung von Bioenergie mit marktwirtschaftlichen Instrumenten und den richtigen Rahmenbedingungen erreichen wir dadurch, dass
- wir im GEG, WPG und BEHG/ETS2 eine dauerhafte Marktperspektive im Wärmemarkt schaffen wollen.
- durch den Kapazitätsmarkt Chancen auf Erlöse durch eine gesicherte Leistung schaffen wollen und
- durch die Anerkennung von CCS/CCU Erlöse durch Negativemissionen im ETS ermöglichen wollen.
Gespräch – zur Verfügung!