Im Gespräch mit Vertretern des Deutschen Kartoffelhandelsverbandes e. V. (DKHV) erfuhr ich, dass im Zusammenhang mit der Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel nicht nur die Rückverfolgbarkeit von Fleisch- und Milchprodukten im Hinblick auf die Haltungsstufen der Tiere auf der Agenda des Bundeslandwirtschaftsministeriums stehen, sondern jetzt auch die Herkunft von Kartoffeln.
Wie mir Präsident Thomas Herkenrath und DKHV-Geschäftsführer Dr. Sebastean Schwarz darlegten, wird nun auch für die Speisekartoffel eine staatlich verpflichtende Kennzeichnung gefordert. Vor dem Hintergrund, dass für die Kartoffel bereits seit vielen Jahren ein sehr gut funktionierendes, flächendeckendes Herkunftskennzeichnungssystem auf freiwilliger Basis existiert und dass es weder national noch auf EU-Ebene bisher eine gesetzliche Vorgabe dazu gibt, erschließt sich mir nicht, warum eine solche gesetzliche Regelung eingeführt werden soll. Bei der Kartoffel geht es – anders als bei Fleisch und Milch – ganz sicher nicht um Tierwohl!!!
Für die Kartoffelbauern würde eine gesetzliche Regelung einen erhöhten Bürokratieaufwand und damit einhergehende Kosten bedeuten. Außerdem frage ich mich, wo der Mehrwert für den Kartoffelkonsumenten ist, da wir in Deutschland einen ganz hohen Selbstversorgungsgrad haben und die Importzahlen sehr gering sind. Insofern werde ich mich dafür einsetzen, dass diese unsinnige staatliche Auflage für die Kartoffelproduzenten keinen Eingang in das Herkunftskennzeichnungsgesetz erhält.