Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte mit sofortiger Wirkung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 alle Verpflichtungsermächtigungen für Eingliederungsleistungen der Jobcenter gesperrt.
Dieses kurzzeitige Einfrieren löste nicht nur bei Bildungsträgern, sondern auch bei den Beschäftigten enorme Unsicherheit aus. Obwohl die Haushaltssperre rasch aufgehoben wurde, bleibt Jürgen Banse, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen in Sachsen-Anhalt, skeptisch bezüglich der Mittelausstattung für Jobcenter im Jahr 2024. Ein Thema, das uns alle angeht und über das es sich lohnt, im Dialog zu bleiben!