Das Tierschutzgesetz hat am 24. Mai 2024 das Kabinett passiert und nun geht es in die parlamentarischen Beratungen. In den vergangenen zwei Tagen wurden im Rahmen einer neuerlichen Ressortabstimmung auf Drängen der FDP noch kurzfristig folgende Punkte geändert:
- Eine gesetzliche Klarstellung sorgt nun dafür, dass keine Rassen durch Qualzucht – Paragrafen verboten werden. Damit haben wir erfolgreich verhindert, dass die Zucht von Dackeln nicht verboten wird.
- Der Referentenentwurf enthält keine neuerlichen Einschränkungen bei Tierversuchen und der Haltung von Versuchstieren. Tierversuche sind derzeit leider teilweise in der Humanmedizin unumgänglich. In diesem Zusammenhang wurde beim verschärften Sanktionskatalog folgendes gestrichen: Keine Freiheitsstrafen bei Verstößen. Außerdem wurde der § Paragraph 17 entsprechend verändert (Tötung aus „vernünftigem Grund“). Eine Fixierung von Versuchstieren ist weiterhin möglich.
- Wir haben praxistaugliche Übergangsfristen bei Beendigung bestimmter Methoden nicht-kurativer Eingriffe in den Referentenentwurf reinverhandelt.
- Die FDP hat verhindert, dass Verordnungsermächtigungen des Agrarministeriums für die Erteilung von zusätzlichen Auflagen im Bereich nicht-kurativer Eingriffen ins Gesetz geschrieben wurden. In diesem Bereich kann dadurch nichts am Parlament vorbei beschlossen werden. Insbesondere in § 11 wurde der Gesetzestext maßgeblich verändert, so dass bei nicht – kurativen Eingriffen bei Schweinen sich an dem schon bestehenden Aktionsplan orientiert wurde. Zudem wurde sich an den EU – Vorgaben orientiert. Tatsächlich haben wir als Koalition bereits den Koalitionsvertrag erfüllt, indem für die Förderung der Haltungsstufe 3 des Bundesprogramms nicht-kurative Eingriffe reduziert werden müssen.
- Der im ursprünglichen Entwurf befindliche Tierarztvorbehalt bei der Enthornung von Rindern ist jetzt gestrichen. Damit ist jetzt sichergestellt, dass der Landwirt die Betäubung selbst vornehmen kann.
- Das Kupierverbot von Jagdhunden ist ebenfalls rausverhandelt. Einer Verletzung der nicht kupierten Rute muss vorgebeugt werden können.
- Bei der Anbindehaltung sind die Ausnahmen für Ökobetriebe gestrichen. Im Parlamentarischen Verfahren werden wir darauf achten, den Koalitionsvertrag umzusetzen.
- Bei der Videoüberwachung von Schlachthöfen sind jetzt Ausnahmen für landwirtschaftliche Betriebe mit Schlachtung vorgesehen. Damit ist die Hofschlachtung weiter möglich.
- Hinsichtlich des Mähroboter-Verbots bzw. des Nachtfahrverbot wurde klargestellt, dass Schutzfunktionen ausreichen.